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Arbeiten in CH / A
Arbeiten und Leben in der Schweiz

Arbeitsmarkttrends in der Schweiz: Eine niedrige Arbeitslosenquote und hohe Gehälter - viele Deutsche
zieht es zum Arbeiten in die Schweiz.

In der Schweiz ist die Arbeitslosenquote seit Jahren auf einem niedrigen Niveau (Januar 2007: 3,2%) und der Anteil der aktiven Bevölkerung an der Erwerbstätigkeit hoch (77,2%). Die meisten Erwerbspersonen arbeiten im Dienstleistungsbereich. Den größten Anteil an Beschäftigten haben die Wirtschaftszweige Handel und Reparaturbetriebe, Immobilien, Vermietung, Informatik, Forschung und Entwicklung sowie das Gesundheits- und Sozialwesen. Zum Stellenzuwachs trugen in erster Linie die Hersteller von medizinischen Geräten, Uhren und Präzisionsinstrumenten, der Maschinenbau, das Baugewerbe sowie das Gesundheits- und Sozialwesen bei.

In der Schweiz macht sich zudem ein wachsender Fachkräftemangel bemerkbar. Schätzungsweise 25.000 Stellen können aktuell nicht besetzt werden, weil qualifizierte Bewerber fehlen. Vor allem im High Job Bereich sind Naturwissenschaftler, Ingenieure und IT- Bewerber besonders gefragt.

Aber nicht nur die Arbeitsmarktchancen sind in der Schweiz gut, auch die Bezahlung ist attraktiv. Die Bruttogehälter liegen in der Schweiz in der Regel um 25 - 30% höher als in Deutschland. Wegen geringerer Sozialkosten und Steuern können die Nettogehälter um bis zu 65% höher liegen. Dadurch entsteht für den deutschen Arbeiter gerade als sog. Grenzgänger eine "Win - Win" Situation mit niedrigen Lebenshaltungskosten und hohem Verdienst.

Zugang zum Arbeitsmarkt

Generell gilt: Wer in der Schweiz arbeiten möchte, hat es am leichtesten, wenn er genau die Stelle findet die persönlich zu seinen Fähigkeiten passt. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU erleichtert es EU-Bürgern, in der Schweiz zu arbeiten und zu wohnen. Das Abkommen übernimmt im Wesentlichen die Regelungen von Aufenthaltsbewilligungen, wie sie in der Europäischen Union bestehen. Außerdem entfiel 2004 in der Schweiz der "Inländervorrang". Die bisherigen Beschränkungen der Freizügigkeit in Form von zahlenmässig festgelegten Kontingenten für die Einwanderung von Arbeitskräften aus den 15 bisherigen EU-Staaten sind seit dem 1. Juni 2007 aufgehoben. Damit ist die Freizügigkeit für die Angehörigen der 15 alten EU-Staaten in der Schweiz vollständig eingeführt. Sobald man einen Arbeitsvertrag oder die Einstellungserklärung eines Arbeitgebers hat, bekommt man die Aufenthaltsbewilligung. Deren Dauer richtet sich nach der Laufzeit des Arbeitsvertrages.

Aber auch wer noch keine Stelle hat, kann in die Schweiz ziehen und mit der Suche vor Ort beginnen. EU-Bürger dürfen sich für die Dauer von 6 Monaten in der Schweiz aufhalten um nach einer Stelle zu suchen. Um hier den Kostenfaktor so gering wie möglich zu halten empfiehlt es sich, eine Vermittlungsstelle mit der Arbeitsplatzsuche zu beauftragen die mit den Gegebenheiten des schweizer Arbeitsmarktes vertraut ist.
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